Arbeitsmedizin – Preise

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

um evtl. aufkommende Unklarheiten und Ärger zu vermeiden, können Sie hier ein paar Worte zu meinem Honorar lesen:

Die gültige Gebührenordnung Ärzte (GOÄ) stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert.
Sie ist somit völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab. Der Forderung der Bundesärztekammer nach einer längst überfälligen Reform der staatlichen Verordnung hat der Bundesgesundheitsminister bisher nicht entsprochen.

Für die Arbeits- und Betriebsmedizin sieht und sah die GOÄ noch nie eigenständige Ziffern vor und deshalb existiert keine adäquate Abbildung der Arbeitsmedizin. 2012 war in der Arbeitsmedizinischen Fachzeitschrift ASU (https://www.asu-arbeitsmedizin.com/sites/default/files/ulmer/de-asu/document/file_360410.pdf) zu lesen, dass der Arbeitsmediziner nicht an die GOÄ gebunden ist (unter anderem Kollisionsgefahr Schweigepflicht).

Somit orientierte ich mein Honorar analog anderer freier akademischer Berufe und fand bei den bayerischen Rechtsanwälten eine Empfehlung des Stundenhonorares im Zivil- und Verwaltungsrecht zwischen 180,00 € – 300,00 €. Ein Steuerberater verlangte von mir 250 € für die Stunde. Die Erstberatung laut bayerischer Steuerberaterverordnung liegt bei ca. 190 € für die erste Beratungsstunde.

Aufgrund der langen Ausbildungsdauer Humanmedizin vergehen vom Studiumanfang bis zum Facharzt ca. 12 Jahre. Ich habe zwei fachärztliche Ausbildungen absolviert. Zusätzlich ist die Verantwortung meiner ärztlichen Tätigkeit vergleichsweise hoch angesiedelt und so sehe ich mein Stundenhonorar als nicht überzogen an.

Die Vergütung nach Einsatzstunden oder nach Pauschalpreisen war und ist in der freien betriebsmedizinsichen Betreuung gängige Praxis.

Call Now Button